Betriebliche Altersvorsorge
Seit dem 01.01.2002 hat per Gesetz jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung(bAV) durch Entgeltumwandlung. Da die gesetzliche Rente im Alter leider nicht mehr ausreichen wird für einen sorglosen Ruhestand, hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Absicherung im Rahmen der bAV geschaffen.
So funktioniert die bAV:
Beiträge zur bAV werden aus dem monatlichen Bruttoeinkommen entnommen. Diese sind bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuer-und sozialversicherungsfrei.
Durch die Verringerung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben bekommt der Arbeitnehmer seine betriebliche Rente oft zum halben Preis oder mit doppelter Leistung.
Beispiel bAV mit Entgeltumwandlung:
Von Ihrem Lohm wird ein monatlicher Betrag in Höhe von € 200,00 in die bAV eingezahlt. Der Arbeitgeber überweist diesen Betrag direkt an die Versicherung und dokumentiert dies auf Ihrer Lohnabrechnung. Ihr Nettoeinkommen (je nach Steuerklasse)verringert sich nur um einen Betrag in Höhe von € 100,00.
Mit einem monatlichen Betrag von € 100,00 besparen Sie ihre bAV mit € 200,00. Eine ganz hervorragende staatliche Förderung, die sich immer lohnt.
Wir bieten alle Durchführungswege der bAV an, und helfen Ihnen eine maßgeschneiderte Altersversorgungslösung zu gestalten, die Ihre persönliche finanzielle Situation und Ihr Risikoprofil berücksichtigen.
Wichtige Vorteile der bAV:
- attraktive staatliche Förderung
- Steuer-und Sozialabgabefreiheit
- garantiert lebenslange Rentanauszahlung oder
- einmalige Kapitalauszahlung
- Hartz IV - sicher
- Kapitalmitnahme bei Arbeitgeberwechsel
- Arbeitgeberbeteiligung möglich
Weiterhin ist Ihre bAV vor Insolvenz des Arbeitgebers gechützt.
Wir beraten Sie individuell
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